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Montag, 17. Mai 2010

Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen

Beim Deutschen Bundestag gibt es eine neue Petition:

Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass anerkannte Organisationen, die sich dem Tierschutz widmen, in Vertretung für die Rechte der Tiere in Form einer Verbandsklage klagen können.

Begründung:
Es gibt zwar ein Tierschutz-Gesetz, das aber durch so viele Ausnahme-Regeln durchlöchert ist, dass von Tierschutz eigentlich keine Rede mehr sein kann. Da Tiere naturgemäß nicht sich selbst vertreten können, ein Einzelkläger wohl kaum den auch finanziellen Kraftakt auf sich nehmen kann, gegen Interessenvertreter wie Chemie- und Pharma-Industrie, wie Forschungsgesellschaften, Universitäten mit ihren Ausbildungsregeln und großagrarischen Massentierhaltern per Klage anzutreten, bleibt eigentlich nur die Klagemöglichkeit für entsprechende Tierschutz-Organisationen, die dem Tierschutz des angeblichen Tierschutzgesetzes etwas Nachdruck verleihen könnten.

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